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   OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10   

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OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10 (https://dejure.org/2012,18687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2012 - 5 A 218/10 (https://dejure.org/2012,18687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 5 A 218/10 (https://dejure.org/2012,18687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26, § 28, § 29, § 19 Abs. 1
    Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet, Straßenqualifizierung, Fremdkapitalkosten, Anrechnung von Fördermittel, Ausschreibung, Koordinierungsverträge, Vorteilsbegriff, Teilflächenabgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).".

    Umgekehrt sind bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für andere Vorhaben von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts vorab abzuziehen, wenn diese Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 348 ff.).".

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in Konsequenz dessen gebilligt, dass die Gemeinden ausnahmsweise wegen des dem Abgabenrecht in besonderer Weise eigenen Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität berechtigt sind, diesen Teil des beitragsfähigen Erschließungsaufwands mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze zu ermitteln (Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG BVerwGE 85, 306 ).

    Von dem so ermittelten Kreditbedarf für diese Aufwendungen sind allerdings korrigierend abzuziehen etwaige zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die konkrete Erschließungsmaßnahme (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. März 2009 (9 C 4/08 - BVerwGE 133, 280 = juris Rn. 13 f.) ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 (a. a. O., Rn. 15) zur Frage der Berechnung der Fremdfinanzierungskosten für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Die Besserbestellung muss sich aus der in einer räumlich engen Beziehung des Grundstücks zur ausgebauten Anlage begründeten, qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Anlage von dem Grundstück aus ergeben und darüber hinaus muss sie sich im Rahmen der zulässigen Grundstücksnutzung auswirken können (SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, SächsVBl. 2008, 295 = juris, 31).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04

    Beitragserhebung - fehlende öffentliche Ausschreibung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    In solchen Fällen muss allerdings die auftragserteilende Gemeinde nachweisen, dass die zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was das kostenbezogene Erforderlichkeitsprinzip voraussetzt (NdsOVG, Beschl. v. 3. März 2004 - 9 LA 28/04 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 09.05.2012 - 5 A 208/09

    Straßenausbaubeitrag, Grundstück im Außenbereich, Nutzungsfaktor, Teilflächen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Im Straßenausbaubeitragsrecht unterscheidet sich die Situation von nicht bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücken deshalb grundlegend von der im Anschlussbeitragsrecht, weil auch von diesen Grundstücksflächen Straßen in Anspruch genommen werden können und ihnen durch diese gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit beitragsrelevante Vorteile vermittelt werden (SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 208/09 - , juris Rn. 50, m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 12 bis 15 = DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04

    Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Unter einer Verbesserung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist eine Maßnahme zu verstehen, mit der die Verkehrsanlage in einen Zustand versetzt wird, der sich von ihrem ursprünglichen Zustand positiv abhebt (SächsOVG, Urt. v. 5. April 2006 - 5 B 76/04 -, SächsVBl. 2006, 169 = KStZ 2006, 178 = juris Rn. 47).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Zum erforderlichen Aufwand i.S.v. § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören auch Fremdkapitalkosten, mithin Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung einer Erschließungsmaßnahme eingesetzt hat (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ; stRspr).
  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 B 6/03

    Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
    Das Verwaltungsgericht habe sich mit diesem bereits im Klageverfahren gemachten Vortrag nicht näher befasst, sondern seine die Unbestimmtheit verneinende Auffassung allein mit dem Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 2004 (5 B 6/03 -, juris Rn. 95) begründet, wonach der höhere Anteile des öffentlichen Interesses festsetzende Beschluss des Stadtrates der Beklagten vom 23. Oktober 1996 unwirksam sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Fremdfinanzierungskosten der Kommune gehören daher grundsätzlich zum beitragsfähigen Aufwand (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 25.6.2012 - 5 A 218/10 - juris Rn. 48).
  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

    Hierzu hat der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 2012 (5 A 218/10 -, juris Rn. 70 f.) Folgendes ausgeführt:.
  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der

    Dies bedeutet für das Straßenausbaubeitragsrecht, dass solche Flächen wegen der insoweit geringeren durch die Verkehrsanlage vermittelten Vorteile aus den oben genannten Gründen zwar nicht vollständig aus der Veranlagung herausgenommen werden dürfen, sie aber entsprechend ihres gegenüber den baulich nutzbaren Grundstücksflächen geringeren Vorteils nur zu niedrigeren Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden dürfen (SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2012 - 5 A 218/10 - ).

    Die Heranziehung der Eigentümer ist auch wegen der Größe der Grundstücke zwischen ungefähr 1.000 m 2 und 1.800 m 2 nicht unverhältnismäßig bzw. vorteilswidrig (SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2012 - 5 A 218/10 - ).

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

    Sie hätten bei Durchführung einer weiteren Baumaßnahme vor Beginn bzw. nach Abschluss der Ausbaumaßnahme der Gemeinde die Kosten in gleicher Höhe tragen müssen (SächsOVG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 5 A 218/10 - juris Rn. 71; VG Gera, Urteil vom 22. September 2005 - 4 K 340/03 - n.v.; im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 1998 - 2 L 79/96 - zit. nach juris als obiter dictum).
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